Wer einen Verkehrsunfall hat, mit dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes oder einer Straftat im Verkehr konfrontiert ist oder den Führerschein abgeben soll, der erkennt sehr schnell, wie wichtig für ihn eine kompetente anwaltliche Vertretung ist. Die Bewältigung rechtlicher Probleme setzt aber nicht nur juristische Kompetenz voraus, sondern erfordert auch Durchsetzungsvermögen gepaart mit – rechtlich zulässigen – kreativen Lösungen. Wenn Sie deshalb einen engagierten Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen, sind sie hier richtig.
Oft können die ersten Schritte zur Unfallregulierung, zur Vermeidung von Geldbuße, Punkten und Fahrverbot sowie natürlich auch zur Streitbeilegung nach einem Autokauf gemacht werden, ohne dass ein persönlicher Besprechungstermin notwendig ist. Das spart Zeit und Nerven.
Schon kleine Verkehrsverstöße können erhebliche Folgen haben. Geldbußen, Punkte und Fahrverbote drohen. Bevor gegenüber der Polizei oder Bußgeldstelle Angaben gemacht werden, sollte kompetenter Rat eingeholt werden. Oft kann ein gutes Ergebnis auch ohne Gerichtstermin erzielt werden.
Bei Alkoholfahrten, Fahrerflucht oder Nötigung drohen hohen Geldstrafen auch der Entzug der Fahrerlaubnis mit langen Sperrfristen. Ein guter Strafverteidiger hat alles im Blick und versucht, für den Mandanten das beste Ergebnis zu realisieren. Und wenn möglich, das Verfahren früh zur Einstellung zu bringen.
Meine anwaltlichen Gebühren bemessen sich nach RVG. Mit allen eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherungen wird unmittelbar abgerechnet. Und die Gebühren einer Schadenregulierung werden direkt bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt.
Alkohol, Drogen und viele Flensburg-Punkte sind Gift für den Führerschein. Oft droht dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Hier können viele Fehler gemacht werden – vom Betroffenen wie auch der Behörde. Gut, wenn der Anwalt dann Expertenwissen hat.
Der Geschädigte darf nicht zum Opfer werden. Nur wer seine Rechte beim Sach- oder Personenschaden kennt, bekommt sie von der gegnerischen Versicherung erstattet. Und wer sich nicht unnötig ärgern will, schaltet den Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Pretzfelder Str. 2a
81249 München
Telefon: 089 – 87579117
Telefax: 089 – 87579118
Mail: rechtsanwalt-schaepe@t-online.de